Die neue europäische PPWR-Verordnung wird Verpackungen im E-Commerce verändern
Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft unternommen. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft einheitliche Regelungen für alle EU-Mitgliedstaaten. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern.
Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie handelt es sich bei der PPWR um eine Verordnung. Das bedeutet, dass sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist eine neue EU-Verordnung, die europaweit einheitliche Anforderungen für Verpackungen festlegt, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Sie gilt für sämtliche Verpackungsmaterialien, einschließlich Karton- und Kunststoffverpackungen im E-Commerce und Versandhandel. Die Verordnung umfasst unter anderem Vorgaben zu Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Herstellerverantwortung.
Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt bereitstellen, ihre Konformität durch die erforderliche technische Dokumentation sowie gegebenenfalls durch eine EU-Konformitätserklärung nachweisen können.
Für Marken und Händler im internationalen E-Commerce betrifft die PPWR nicht nur die Verpackungsgestaltung, sondern auch betriebliche Abläufe entlang der gesamten Lieferkette. Weniger Überverpackung, geringeres Versandvolumen und eine bessere Kontrolle über Verpackungsprozesse werden dabei zunehmend wichtiger.
Welche Änderungen bringt die neue Verordnung?
Die PPWR führt neue Verpflichtungen für Hersteller, Händler, Importeure und E-Commerce-Unternehmen ein. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Alle Verpackungen müssen bis 2030 recyclingfähig sein.
- Überverpackungen werden begrenzt. Unternehmen müssen Leerraum und unnötiges Verpackungsvolumen reduzieren.
- Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten Mindestanteile an recyceltem Material.
- Mehrweg- und Nachfüllsysteme werden für ausgewählte Produktkategorien gefördert.
- Einheitliche Kennzeichnungsvorschriften sollen die korrekte Mülltrennung und das Recycling erleichtern.
- Bestimmte Einwegverpackungen werden künftig eingeschränkt.
Diese Maßnahmen unterstützen das Ziel der Europäischen Union, das Verpackungsabfallaufkommen pro Kopf gegenüber dem Jahr 2018 bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % zu senken.
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Unternehmen müssen ihre Verpackungen künftig umfassend überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuen europäischen Anforderungen entsprechen.
Neben der Reduzierung unnötiger Materialien müssen Betriebe nachweisen können, dass ihre Verpackungen die festgelegten Kriterien zur Recyclingfähigkeit erfüllen. In bestimmten Kategorien sind darüber hinaus vorgegebene Mindestanteile an recyceltem Kunststoff einzuhalten.
Die PPWR enthält außerdem Beschränkungen für bestimmte Stoffe in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Zusätzlich werden neue Konformitätsbewertungsverfahren eingeführt, die vor dem Inverkehrbringen bestimmter Produkte auf dem europäischen Markt erforderlich sind.
Welche Auswirkungen hat die PPWR auf den E-Commerce?
Der E-Commerce zählt zu den Branchen, die besonders stark von den neuen Regelungen betroffen sind.
Unternehmen müssen die Größe ihrer Versandverpackungen optimieren, Leerraum in Paketen minimieren und die eingesetzten Materialien effizienter nutzen. Ziel ist es, sowohl den Rohstoffverbrauch als auch die Menge an Verpackungsabfällen entlang der Lieferkette zu reduzieren.
Gleichzeitig fördert die Verordnung die Entwicklung neuer Mehrwegverpackungen und nachhaltiger Logistiklösungen. Viele Unternehmen werden daher ihre bestehenden Verpackungsprozesse neu gestalten müssen.
Ein wirksamer Ansatz zur Verringerung der Umweltauswirkungen von E-Commerce-Retouren besteht im Einsatz wiederverwendbarer Verpackungen, die sowohl für den Versand als auch für die Rücksendelogistik genutzt werden können.
Zeitplan für die Umsetzung der PPWR
Obwohl die PPWR bereits seit Februar 2025 in Kraft ist, gelten die meisten Anforderungen erst ab dem 12. August 2026.
Anschließend folgen weitere Meilensteine bis zum Jahr 2040. Diese betreffen insbesondere die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, den Einsatz von Recyclingmaterialien, Wiederverwendungsquoten sowie die schrittweise Reduzierung von Verpackungsabfällen.
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 12 August 2026 | Anwendung der PPWR: Herstellerregister werden eingerichtet. Unternehmen müssen die neuen Anforderungen zu besorgniserregenden Stoffen und Konformitätserklärungen erfüllen. |
| 12 August 2026 | Harmonisierte Kennzeichnung: Verpflichtende Kennzeichnungen zur Materialidentifikation und Entsorgung werden eingeführt. Mehrwegverpackungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden. |
| 1 Januar 2030 | Wesentliche Designanforderungen: Kriterien für recyclinggerechtes Design, Mindestanteile an Rezyklaten in Kunststoffverpackungen, Vorgaben zur Gewichts- und Volumenreduzierung, Wiederverwendungsziele für Transport- und Sammelverpackungen sowie Beschränkungen bestimmter Einwegverpackungen treten in Kraft. Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen recyclingfähig sein. |
| 1 Januar 2035 | Recyclingfähigkeit im großen Maßstab: Verpackungen müssen EU-weit in großem Umfang recyclingfähig sein. Die Anforderungen an die Recyclingleistung werden verschärft und die Abfallreduktionsziele weiter erhöht. |
| 2038 & später | Weitere Anforderungen: Zusätzliche Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Recyclinganteilen können durch weitere Durchführungsmaßnahmen und Überprüfungen der Europäischen Kommission eingeführt werden. |
FAQ
Was ist die PPWR?
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ist die neue EU-Verordnung für Verpackungen, die einheitliche Anforderungen für alle Verpackungen festlegt, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Verpackungen zu verbessern, indem europaweit gemeinsame Vorgaben für Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Abfallvermeidung eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Verordnung den freien Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarkts unterstützen.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Der Großteil der Bestimmungen gilt ab dem 12. August 2026.
Wen betrifft die PPWR?
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Händler sowie E-Commerce-Unternehmen.
Was ist das Hauptziel der PPWR?
Das Hauptziel der PPWR besteht darin, Verpackungsabfälle zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies soll durch Verpackungen erreicht werden, die besser recycelbar, wiederverwendbar und insgesamt nachhaltiger sind. Die Verordnung unterstützt Unternehmen dabei, Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfälle zu vermeiden und die Umweltbelastung entlang der gesamten Lieferkette zu verringern.
Muss ich etwas unternehmen, wenn ich einen E-Commerce-Shop betreibe und international versende?
Wenn Sie Ihre Produkte an Kundinnen und Kunden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen verwendeten Verpackungen die Anforderungen der PPWR in allen relevanten Absatzmärkten erfüllen.
Zudem empfiehlt es sich, mit Verpackungslieferanten zusammenzuarbeiten, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen können und die erforderliche Dokumentation stets aktuell halten. So sind Sie im Falle von Kontrollen oder Nachweispflichten bestens vorbereitet.