EU schafft Abgabenbefreiung für Sendungen bis 150 € ab

Was Sie über die EU-Reform der Einfuhrabgaben wissen sollten

EU Flaggen

Ab dem 1. Juli 2026 schafft die Europäische Union (EU) die Befreiung von Einfuhrabgaben für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 € ab, die aus Nicht‑EU‑Ländern in die EU importiert werden. Diese Änderung ist Teil umfassender Reformen zur besseren Regulierung des E‑Commerce.

Bisher konnten Waren mit einem Wert von bis zu 150 € ohne Einfuhrabgaben in die EU eingeführt werden. Ab dem 1. Juli 2026 müssen Händler, die Waren aus Nicht‑EU‑Ländern in die EU versenden, stattdessen eine pauschale Abgabe von 3 € für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 € zahlen.

Wer ist von dieser Reform betroffen?

✔ Sie versenden Waren aus Nicht‑EU‑Ländern in die EU und Ihre Sendungen haben einen Warenwert von bis zu 150 €

✖ Sie versenden innerhalb der EU: keine Auswirkungen

FAQs: EU-Zollregeln (Einfuhrabgaben) 2026

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die Freigrenze von 150 € für Zölle auf entsprechende E‑Commerce‑Importe aus Nicht‑EU‑Ländern in die EU unterhalb dieses Warenwerts.

Als Übergangsregelung bis zum 1. Juli 2028 wird im vereinfachten Verfahren für betroffene Sendungen mit geringem Warenwert vorübergehend ein Zollbetrag von 3 € pro Anmeldeposition erhoben, während die umfassende Reform der EU‑Zollvorschriften schrittweise umgesetzt wird. Die Mehrwertsteuer bleibt unverändert und wird separat berechnet.

Für welche Länder gilt diese Reform?

Händler, die Waren aus Ländern außerhalb der EU in EU-Zielmärkte versenden, müssen künftig auch für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 € Abgaben zahlen. Sendungen zwischen EU-Mitgliedstaaten sind von der neuen Regelung nicht betroffen und es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Welche Waren sind von der neuen Abgabe betroffen?

Sendungen mit geringem Warenwert unter 150 €, die für das H7-Verfahren qualifiziert sind, unterliegen einer pauschalen Abgabe von 3 € pro Anmeldeposition.

Sendungen mit einem Wert über 150 € oder Sendungen mit von der EU definierten eingeschränkten Waren werden im H1-Verfahren (formelle Abfertigung) abgewickelt und unterliegen den üblichen EU-Abgabenregelungen, die prozentual auf Basis von HS-Code, Ursprung und Warenwert berechnet werden. Für diese Sendungen gilt die pauschale 3 €-Abgabe nicht.

Wie wird die 3 €-Abgabe angewendet?

Die Abgabe wird auf jede einzelne Warenkategorie innerhalb eines Pakets angewendet, basierend auf dem jeweiligen HS-Code, und nicht auf das Paket insgesamt.

Das bedeutet: Für jede unterschiedliche Produktkategorie fällt eine eigene Abgabe an.

Beispiel: Enthält ein Paket ein Baumwoll-T‑Shirt und zwei Seidenhemden, handelt es sich um zwei verschiedene Warenkategorien. In diesem Fall beträgt die Gesamtzahlung 6 € an Abgaben

Sind alle Carrier betroffen oder gibt es eine Umgehungslösung?

Dabei handelt es sich um eine EU-weite gesetzliche Änderung und nicht um eine carrierspezifische Regelung. Es gibt keine Lösungen über Carrier oder Postdienstleister, um die neuen Abgaben zu umgehen.

Sind Retouren betroffen?

Retouren von Waren von Kunden außerhalb der EU sind von den neuen Abgabenregelungen nicht betroffen.

Sowohl nicht zustellbare Sendungen als auch gesteuerte Retouren werden weiterhin im bestehenden CPC‑Rahmen abgewickelt und bleiben als rückgesendete Waren klassifiziert, also nicht als neue Importe in die EU.

Was hat sich nicht geändert?

Bestehende Anforderungen an Compliance, die korrekte Verwendung von HS-Codes sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zollbereich bleiben unverändert bestehen.

Wie unterstützt Spring GDS seine Kundinnen und Kunden bei diesen regulatorischen Änderungen?

Für Kundinnen und Kunden, deren Sendungen von der Abschaffung der Freigrenze betroffen sind, arbeitet Spring GDS eng mit Partnern zusammen, um alternative Logistikstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

EU-Händler, die nicht betroffen sind, informiert Spring GDS weiterhin über den neuesten Stand der Entwicklungen.